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Brillen-Bonus-Versicherung BBV

BrillenversicherungImmer sicher. Immer im Trend und immer günstig.

Die Vorteile zur BBV auf einen Blick:

• Alle 2 Jahre bis zu 280,00€ für eine neue Brille
• Absicherung gegen Brillenschäden
• Keine Gesundheitsprüfung
• Keine Altersbegrenzung
• Jederzeit einlösbar bei Stärkenänderung

NUR: 7,90€ im Monat

Anders formuliert:
Sie zahlen 2 Jahre lang 7,90€ je Monat.
Macht zusammen 189,60€.
Mit dem Bonus bekommen Sie bis zu 280,00€ für die neue Brille.
Also mehr als Sie eingezahlt haben!
Und dabei ist Ihre Brille auch noch gegen Schäden versichert.

 

 

 
Welches Risiko ist versichert?

Der Tarif BV ersetzt Aufwendungen für das Neubeschaffen sowie Instandsetzen von Brillen in Sehstärke der versicherten Person.

Bei Neuanschaffung einer Brille zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit (Brillengestell und Gläser) werden die Aufwendungen in Höhe von 75 % des Rechnungsbetrags, höchstens jedoch 210,00 EUR, erstattet. Die Leistung kann erstmalig nach Ablauf einer Wartezeit von 24 Monaten in Anspruch genommen werden. Ein erneuter Leistungsanspruch besteht nach Ablauf von 24 Monaten nach der letzten Brillen-Neubeschaffung nach Tarif BV.

Ändert sich Ihre Sehstärke um mindestens +/- 0,5 Dioptrien in Vergleich zur letzten mit dieser Versicherung bezogenen Brille, haben Sie bereits vor Ablauf der 24-Monatsfristen Leistungsanspruch.
Wird die Versicherungsleistung erst 36 oder mehr Monate nach Versicherungsbeginn bzw. nach der letzten Neubeschaffung der mit dieser Versicherung bezogenen Brille in Anspruch genommen, werden 85 % des Rechnungsbetrags, höchstens 238,00 EUR, erstattet.

Bei einer Beschädigung der neuesten mit dieser Versicherung bezogenen Brille werden die erforderlichen Aufwendungen für die Reparatur oder den Ersatz der Brille in Höhe von 75 %, höchstens jedoch 210,00 EUR bis zur Neuanschaffung der nächsten Brille, erstattet.

Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Was passiert, wenn Sie Ihren Beitrag nicht oder verspätet zahlen?

Für die von uns angebotenen Leistungen beträgt Ihr Monatsbeitrag 7,90 EUR.

Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem im
Versicherungsschein angegebenen Termin.

Nehmen Sie am Lastschriftverfahren teil, genügt es, wenn Ihr Konto zu den oben genannten Terminen gedeckt ist und der Beitrag abgebucht werden kann. Wird der Erst- bzw. ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann das unter den Voraussetzungen der §§ 37 und 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Welche Leistungen und Risiken sind ausgeschlossen?

Sie erhalten keine Leistungen

• für Ersatz, wenn Sie eine Brille verloren haben.
• für Beschädigungen, die auf Vorsatz beruhen.
• für Schäden, die bereits im Rahmen einer Garantieleistung oder im Rahmen der Gewährleistung abgedeckt sind.
• für Abnutzung oder Verschleiß, sofern Sie die Brille noch nutzen können.
• bei arglistiger Täuschung.

Welche Pflichen haben Sie bei Vertragsschluss zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?

Da wir weder Angaben zum Gesundheitsstatus (Dioptrien), noch eine Alterseinstufung vornehmen verzichten wir auf die sonstigen Pflichten vor Vertragsabschluss.

Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit zu beachten und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben?

Ihr Partneroptiker und die BrillenBonusVersicherung kümmern sich um die Abwicklung aller Schäden oder Vertragsännderungen wie Bankverbindung, Adressänderung etc.

Welche Pflichten haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls und welche Folgen kann es haben, wenn diese Pflichten verletzt werden?

Bei Bedarf haben Sie als Versicherungsnehmer bzw. als versicherte Person jede Auskunft zu erteilen, die zum Feststellen des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht und ihres Umfangs erforderlich ist.

Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?

Der Tarif BV kann nur innerhalb von 28 Tagen nach dem Erwerb einer Brille bei einem Optiker, der eine Kooperation mit uns über den Vertrieb des Tarifs BV eingegangen ist, abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrags. Der Versicherungsschutz für die Neuanschaffung von Brillen beginnt nicht vor Ablauf der Wartezeit von 24 Monaten.
Der Versicherungsschutz endet, wenn Sie wirksam kündigen bzw. die letzte Kooperation mit einem Optiker über den Vertrieb des Tarifs "BV" beendet wird.

Wie können Sie Ihren Vertrag beenden?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, erstmalig zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres, kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Ein Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Rumpfjahr, in dem die Versicherung beginnt, gilt als erstes Versicherungsjahr. Die Kündigung muss uns also spätestens am 30.09. eines Jahres zugegangen sein.

Ein zusätzliches Kündigungsrecht haben Sie, wenn der nächste angeschlossene Optiker mehr als 30 km von Ihrem Wohnort entfernt liegt. In diesem Fall besteht auch die Möglichkeit, in den leistungsähnlichen Tarif SuH umzustellen. Die Versicherungszeit in Tarif BV wird dabei auf die 24 Monate angerechnet, in denen in Tarif SuH eine Leistungsbegrenzung gilt.

Weitere Informationen auf der Homepage www.brillenversicherung.de

Konnten wir Sie überzeugen? Oder haben Sie noch Fragen zur Brillen-Bonus-Versicherung?
Rufen Sie uns an (Tel.: 04761/9263646) oder schauen Sie direkt bei uns in Bremervörde, Neue Str. 37 vorbei. Bei einer Tasse Kaffee erklären wir Ihnen alles zu der Versicherung.

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